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Grundsätze

Unser Handschlag zählt

Wir handeln mit Leidenschaft

Wussten Sie, dass "hanseatisch" vor allem eines bedeutet: mit Leidenschaft zu handeln. Ohne diese Leidenschaft für hochwertige Produkte, begeisterte Kunden und gute Geschäfte fehlte alle Motivation.

Respekt, Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und das ehrliche, offene Wort sind die Begleiter dieser Leidenschaft und des voraus denkenden, engagierten Kaufmanns. Seit 140 Jahren, von Generation zu Generation, verfeinern wir unser Wertesystem; machen darüber ungern große Worte und sind statt dessen lieber echt, klar, realistisch.

Woran Sie uns erkennen?

Zuverlässigkeit: Ob als Produzent, als Lieferant, als Abpacker oder Großhändler und als Spezialist für Tee. Sie können sich jederzeit auf uns verlassen. Unser Handschlag zählt.

Respekt: Wir behandeln unsere Mitmenschen so, wie wir selber gern behandelt werden möchten.


Schauen Sie sich unser Sortiment, die Beratungsthemen, die Herstellungsverfahren und das Qualitätsmanagement an - erkennen Sie den roten Faden unserer Grundsätze? Und konkret?

Deshalb: Nehmen Sie uns in Anspruch, fordern Sie uns, prüfen Sie uns auf Herz und Nieren. Lassen Sie uns für Sie leidenschaftlich sein und Sie mit Kompetenz, mit individuellen Lösungen, tollen Produktinnovationen, sicheren Produkten und persönlicher Betreuung überzeugen!

 

Code of Conduct

Unsere Unternehmensleitsätze

Code of Conduct

Präambel                                                                                           

Wollenhaupt liefert nicht nur hochwertige und sichere Produkte, sondern tätigen dies in einer Weise, die das Bestreben des Unternehmens zum Ausdruck bringt, die geschäftlichen Aktivitäten unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze und mit Integrität und Aufrichtigkeit durchzuführen. Dasselbe Verhalten erwarten wir von allen unseren Geschäftspartnern, ins­besondere von unseren Lieferanten. Die Unternehmensleitsätze von Wollenhaupt geben bestimmte Werte und Grundsätze vor, zu denen sich Wollenhaupt weltweit bekennt. Dieser Kodex dient der Detaillierung der Unternehmensleitsätze, indem er bestimmte unum­stöß­liche Mindeststandards (siehe die Ziffern 1 bis 7) zusammenfasst, zu deren Beachtung und Einhaltung wir neben unseren eigenen Mitarbeitern auch unsere Lieferanten, deren Mitarbeiter, Vertreter und Sublieferanten („der Lieferant“) im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten auffordern. Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, seine Mitarbeiter, Vertreter und Sublie­feranten entsprechend anzuleiten. Durch die Annahme des Kodex bestätigt der Lieferant, dass die darin enthaltenen Bestimmungen für alle aktuellen und künftigen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen mit Wollenhaupt gelten.

Wollenhaupt unterstützt und fördern nachhaltige Betriebs- und Anbaumethoden sowie landwirtschaftliche Produktionssysteme. Dies ist fester Bestandteil der bei Wollenhaupt praktizierten Versorgungs­strategie, Lieferantenauswahl und -entwicklung. Wollenhaupt erwartet von ihren Lieferanten, dass sie sich kontinuierlich um eine Steige­rung der Effizienz und Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsabläufe bemühen, die die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit sind.

Die Empfänger dieser Mitteilung, insbesondere die Verantwortungsträger unseres Lieferantennetzes, sind verpflichtet, ihrer Organisation diesen Kodex bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass dieser Kodex befolgt wird.

 

1. Geschäftliche Integrität                                                                 

Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften souveräner Staaten

Der Lieferant muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften befolgen.

Unzulässige Vorteilsgewährung

Bei allen seinen Geschäftstätigkeiten darf der Lieferant niemals, sei es direkt oder durch Vermittler, persönliche oder unzulässige Vorteile anbieten oder versprechen, um einen Geschäftsabschluss zu erreichen oder aufrechtzuer­halten oder von einem öffentlichen oder privaten Dritten andere Vorteile an­nehmen. Auch darf der Lieferant keine solchen Vorteile als Gegenleistung für eine Vorzugsbehandlung durch einen Dritten annehmen.

2. Ethische Praktiken                                                                          

Geschenke

Die Lieferanten dürfen keine Geschäfte mit Mitarbeitern von Wollenhaupt Tee abschließen oder anderweitige Geschäftsbeziehungen pflegen, die Gesetze weltweit gegen Bestechung verletzen, einschließlich Schmier­geldern, Geldrückzahlungen oder anderer unerlaubter oder ungesetzlicher Zahlungen. Es ist nicht erlaubt, im Rahmen der Tagesgeschäftsabwicklung Geschenke zu machen oder anzunehmen, deren Nennwert US-$ 50,00 im Jahr übersteigt. Den Mitarbeitern von Wollenhaupt dürfen auch keine anderen Vorteile gewährt werden.

Einladungen

Geschäftsessen und Einladungen müssen auf dem Grundsatz der Gegensei­tigkeit beruhen, so dass jeder Verdacht auf eine ungebührliche Einfluss­nahme ausgeschlossen wird.

3. Arbeitsstandard                                                                             

Einsatz von Häftlingen und Zwangsarbeitern

Der Lieferant darf unter keinen Umständen Zwangsarbeiter oder unter Druck verpflichtete Arbeitskräfte einsetzen oder in anderer Form von einem solchen Einsatz profitieren. Gleichermaßen ist der Einsatz von Arbeitskräften unter Zwang verboten, wie durch körperliche Züchtigung, Freiheitsberau­bung, Androhung von Gewalt oder andere Formen von Gewaltanwendung oder Missbrauch als Mittel zur Erreichung von Disziplin oder Kontrolle. Der Lieferant darf keine Fabriken oder Produktionsstätten nutzen, in denen unbezahlte oder zwangsverpflichtete Arbeitskräfte zur Arbeit gezwungen werden. Des Weiteren darf der Lieferant zur Herstellung von Produkten keine Verträge mit Unterlieferanten schließen, die solche Praktiken anwen­den oder solche Produktionsstätten nutzen. Wenn ein Liefe­rant Arbeitskräfte einsetzt, die sich in einem offiziellen Wiedereingliederungsprogramm für Häftlinge befinden, gilt dies nicht als Verstoß gegen den Kodex.

Kinderarbeit

Der Einsatz von Kinderarbeit durch den Lieferanten ist strengstens verboten. Unter Kinderarbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die für Kinder eine geistige, körperliche, soziale, moralische Gefahr oder Schädigung bedeuten. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass die Grundsätze befolgt werden, die in dem Übereinkommen Nr. 182 der ILO (International Labour Organization) vom 19.11.2000 oder späteren Übereinkommen festgelegt sind.

Arbeitszeiten

Der Lieferant muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter unter Beachtung aller geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards arbeiten, welche die Zahl der Arbeitsstunden und Arbeitstage regeln. Falls eine gesetzliche Regelung und ein verbindlicher Branchenstandard in Konflikt zueinander stehen, hat der Lieferant diejenige Vorschrift zu erfüllen, die die höheren Anforderungen stellt.

Vergütung

Die an die Mitarbeiter gezahlten Löhne und Sozialleistungen müssen mit den geltenden Gesetzen und verbindlichen Tarifabschlüssen in Einklang stehen. Gleiches gilt für Überstunden und andere Zulagenzahlungen.

Verbot der Diskriminierung

Der Lieferant muss Grundsätze einführen und durchsetzen, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über das Verbot einer Diskriminierung bei der Einstellung und Beschäftigung gerecht wird aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Religionszugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der körperlichen Verfassung, der nationalen Herkunft oder anderer gesetzlich verbotener Ausgrenzungen.

Vereinigungsfreiheit

Die Lieferanten von  Wollenhaupt müssen das gesetzliche Recht auf Vereinigungsfreiheit ihrer Mitarbeiter respektieren.

Gesunder Arbeitsplatz

Der Lieferant hat den Mitarbeitern sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und – falls vorgesehen - sichere Wohnbedingungen zur Verfügung zu stellen. Als Mindestvorgabe gilt die Bereitstellung sauberen Trinkwassers, adäquater sanitärer Einrichtungen, von Notausgängen und grundlegender Sicherheitsausrüstung, der Zugang zu medizinischer Notversorgung sowie zweckmäßig beleuchteter und ausgerüsteter Arbeitsplätze. Darüber hinaus müssen die Betriebsstätten in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Verordnungen gebaut sein und instand gehalten werden.

4. Produktqualität und -sicherheit                                                      

Alle vom Lieferanten gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen
müssen den nach geltendem Gesetz vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Bei geschäftlichen Aktivitäten mit Wollenhaupt oder in deren Namen muss sich der Lieferant an die von  Wollenhaupt aufgestellten Qualitätsvorgaben halten.

5. Umwelt                                                                                          

Wollenhaupt unterstützt und fördert nachhaltige und verantwor­tungsbewusste Betriebs- und Anbaumethoden. Die Praktiken der landwirt­schaftlichen Produktion, die Benutzung und Handhabung von Energiequellen sowie die Abwasser- und gründliche Müllentsorgung müssen den geltenden Standards entsprechen oder über diese hinausgehen.

Auch der Lieferant muss umweltbewusst arbeiten und die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften des Landes sicherstellen, in dem die Produkte hergestellt bzw. die Leistungen erbracht werden.

6. Landwirtschaftliche Zulieferbetriebe                                           

Der Lieferant muss dafür sorgen, dass die zuliefernden Landwirte oder Unterlieferanten Kenntnis von dem Kodex, den darin enthaltenen Bestim­mungen und deren Bedeutung und Auswirkungen auf ihre landwirtschaftliche Arbeitsweise erhalten. Der Lieferant wird sich dazu zweckmäßiger Kommu­nikationsmittel bedienen und bei Bedarf entsprechende Schulungsveranstal­tungen abhalten.

7. Überprüfung und Kündigung des Liefervertrages

Wollenhaupt behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Kodex durch den Lieferanten zu überprüfen. Falls Wollenhaupt Handlungen oder Umstände bekannt werden, die gegen den Kodex verstoßen, behält sich Wollenhaupt das Recht vor, Abhilfemaßnahmen zu verlangen. Wollenhaupt behält sich das Recht vor, Verträge mit Lieferanten zu kündigen, die sich nicht an den Kodex halten.

Stand: Dezember 2022

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Team Deutschland/Österreich/Schweiz